Fiktive Abrechnung oder Reparatur?

Ihre Möglichkeiten nach einem Unfall einfach erklärt

Nach einem Unfall stehen viele Geschädigte vor einer wichtigen Entscheidung:
Lasse ich mein Fahrzeug reparieren – oder lasse ich mir den Schaden auszahlen?

Beides ist möglich. Doch die Unterschiede sind entscheidend.

Die zwei Möglichkeiten im Überblick

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich zwei Optionen:

1. Reparatur nach Gutachten

  • Fahrzeug wird fachgerecht instandgesetzt
  • Kosten übernimmt die Versicherung
  • Sie erhalten Ihr Auto im reparierten Zustand zurück

2. Fiktive Abrechnung

  • Auszahlung des Schadens auf Basis des Gutachtens
  • keine Reparatur notwendig
  • Geld kann frei verwendet werden

Beide Wege sind rechtlich zulässig.

Treffen sie die richtige Entscheidung

Lassen Sie Ihren Schaden professionell bewerten und sichern Sie sich alle Optionen.

Was bedeutet fiktive Abrechnung genau?

Bei der fiktiven Abrechnung wird:

  • der Schaden durch ein Gutachten ermittelt
  • die Versicherung zahlt den Betrag aus
  • Sie entscheiden selbst über die Verwendung

Wichtig:
Die Auszahlung erfolgt in der Regel ohne Mehrwertsteuer, wenn keine Reparatur durchgeführt wird.

Welche Vorteile hat eine Reparatur?

Eine Reparatur lohnt sich besonders, wenn:

  • das Fahrzeug weiterhin genutzt werden soll
  • Sicherheit und Werterhalt im Vordergrund stehen
  • Sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellen möchten

Zusätzlich können Ansprüche wie Nutzungsausfall geltend gemacht werden.

Welchen Vorteil hat die fiktive Abrechnung?

Die Auszahlung kann sinnvoll sein, wenn:

  • Sie flexibel bleiben möchten
  • das Fahrzeug nicht vollständig repariert wird
  • es sich um ein älteres Fahrzeug handelt

Gerade hier wird häufig bewusst auf eine Reparatur verzichtet.

Flexibilität oder vollständige Instandsetzung?

Wir zeigen Ihnen, welche Lösung für Ihren Fall sinnvoll ist.

Was ist die 130%-Regel?

Ein wichtiger Punkt bei der Reparatur ist die sogenannte 130%-Regel.

Diese besagt:

  • Die Reparatur darf bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen
  • Voraussetzung ist eine fachgerechte Reparatur
  • Das Fahrzeug wird weiterhin genutzt

Beispiel:

  • Fahrzeugwert: 10.000 €
  • Reparatur bis: 13.000 € möglich

Weiternutzung – was bedeutet das?

Damit die 130%-Regel greift, muss das Fahrzeug nach der Reparatur weiter genutzt werden.

In der Praxis wird häufig ein Zeitraum von ca. 6 Monaten als Nachweis angesetzt.
Dies zeigt, dass das Fahrzeug weiterhin genutzt wird und kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Wofür brauche ich eine Reparaturbestätigung?

Gerade bei fiktiver Abrechnung oder Eigenreparatur ist eine Reparaturbestätigung besonders wichtig.

Diese bestätigt:

  • dass das Fahrzeug instandgesetzt wurde
  • welche Schäden behoben wurden
  • den aktuellen Zustand

Wichtig für zukünftige Schäden

Ohne eine Reparaturbestätigung kann es später zu Problemen kommen:

Kommt es erneut zu einem Schaden im gleichen Bereich, kann die Versicherung argumentieren, dass es sich um einen Vorschaden handelt.

Folge:

  • der Schaden wird nicht oder nur eingeschränkt reguliert
  • im schlimmsten Fall entsteht eine vollständige Ablehnung

Der Schaden wird dann schnell zur „Nullnummer“.

Ihr Vorteil mit Reparaturbestätigung

Mit einer entsprechenden Bestätigung haben Sie:

  • einen klaren Nachweis über die Reparatur
  • eine saubere Abgrenzung zu zukünftigen Schäden
  • bessere Chancen auf vollständige Regulierung

So sichern Sie sich langfristig ab.

Auch diese Leistung bieten wir für Sie an – schnell und unkompliziert.

Auf Nummer sicher gehen

Mit Gutachten und Reparaturbestätigung sichern Sie sich rechtlich und finanziell ab.

Fazit

Ob Reparatur oder Auszahlung – beide Wege haben ihre Vorteile.
Entscheidend ist, die richtige Wahl zu treffen und alle Möglichkeiten zu kennen.

Ein unabhängiges Gutachten bildet dabei immer die Grundlage.

Kurz zusammengefasst

Wir unterstützen Sie schnell, unabhängig und zuverlässig bei der Schadenregulierung.

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